Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hungarospa Thermal Hotel (AGB)
Gültig: 2023.09.05.
1. einleitung
- Der Betreiber des Hungarospa Thermal Hotels (im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet), der Dienstleister, macht hiermit alle seine Kunden, Gäste und Besucher seiner Website https://hungarospa.hu/hu/Hotel (im Folgenden kollektiv als „Gast(e)“ bezeichnet) darauf aufmerksam, dass Sie, wenn Sie die besagte Website nutzen oder die Dienstleistungen des Dienstleisters bestellen möchten, dies tun müssen.
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sorgfältig zu lesen und
- die Datenschutzrichtlinie und die Hungarospa-Datenschutzerklärung (zusammen die „Datenschutzrichtlinie“); und
die Website nur dann weiter nutzen oder die Dienste in Anspruch nehmen, wenn Sie sich mit allen Bedingungen der AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden erklären.
- Angesichts der Tatsache, dass das aktuelle Zivilgesetzbuch 6:78. § 1. Absatz 1 werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil, wenn ihr Verwender es der anderen Partei ermöglicht hat, vor Vertragsabschluss von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Partei sie akzeptiert hat, erklärt der Dienstleister, dass er seine potenziellen Gäste darauf aufmerksam macht, dass der Link zu den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf allen elektronisch oder in Papierform übermittelten Angeboten sowie auf der Website https://hungarospa.hu/hu/Hotel verfügbar ist und in Papierform an der Rezeption des Hotels ausliegt und dem Gast im Falle eines mündlichen Angebots angezeigt wird. Mit der Annahme des Angebots oder der Übermittlung einer Reservierungsanfrage auf der Website erklärt der Gast, dass er die zu diesem Zeitpunkt geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben angegebene Datenschutzpolitik gelesen und verstanden hat,
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller 2. der Vertrag über die Erbringung der Beherbergungsleistung und/oder der damit zusammenhängenden Nebenleistung gemäß der Definition in Kapitel 2 (im Folgenden „Dienstleistungsvertrag“ genannt), den der Dienstleister mit dem Gast (oder dem Kostenträger) gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2 geschlossen hat. für die Dienstleistungen im Rahmen dieses Kapitels im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels.
2. die Definitionen
- Die in den AGB (und/oder der Servicevereinbarung) verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
- Dienstanbieter: die Hungarospa Zrt.
- Hauptsitz: 4200 Hajdúszoboszló, Szent István Park 1-3
- Adresse der Dienstleistung: Hungarospa Thermal Hotel, 4200 Hajdúszoboszló, József Attila u. 25.
- Unternehmensregistrierungsnummer: 09-10-000045
- Steuernummer: 10605125-2-09
- Telefonnummer: +36 (52) 558-553
- Fax: +36 (52) 558-556
- E-Mail: hotel@hungarospa.hu
- einzeln vertreten durch: Enikő Czegle-Pinczés
- Website: https://hungarospa.hu/hu/Hotel
- Facebook-Kontaktdetails:
https://www.facebook.com/hungarospa.hotel
- Gast bezeichnet die Partei, die einen Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister abschließt, die in der Praxis eine natürliche Person ist, die die Dienstleistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt und die nicht unter die Definition eines Mitbewohners fällt.
- Person(en), die mit dem Gast übernachten: die Person(en), die mit dem Gast anreist und mit dem Gast im Zimmer übernachtet, die die Unterkunftsleistung und/oder die Zusatzleistung(en) mit dem Gast nutzt. Wo in den AGB auf den Gast Bezug genommen wird, wird davon ausgegangen, dass der Gast auch die Person(en) einschließt, die mit dem Gast übernachtet (haben), es sei denn, in den AGB steht etwas anderes.
- Kostenträger ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die dem Dienstleister die für die Nutzung des Dienstes geschuldete Gegenleistung erbringt bzw. erbringt. Sofern in den AGB nicht anders angegeben, umfasst der Begriff Gast auch den Kostenträger.
- Gegenwert oder Preis oder Gebühr bezeichnet die an den Dienstanbieter zu zahlende Geldgebühr für die Nutzung eines Dienstes, die vom Gast oder Kunden zu zahlen ist.
- Gegenwert-Teil ist ein bestimmter Teil des Gegenwerts.
- Zusatzleistung: andere Leistungen, die der Dienstleister seinen Gästen zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens anbietet und die nicht zur gegebenen Art der Beherbergungsleistung gehören, sofern der Dienstleister diese Leistungen den Gästen zum Zeitpunkt der Leistung anbietet oder zur Verfügung stellt (z. B. Verzehr aus der Minibar des Zimmers, Massage und/oder Körperbehandlung, Transfer usw.). Der Umfang und der Gegenwert der verschiedenen Arten von Zusatzleistungen, die den Gästen in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehen, werden vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht oder auf Wunsch des Gastes/der Gäste vor oder während der Erbringung der Beherbergungsleistung gesondert mitgeteilt, je nachdem, wann die Anfrage nach der/den Zusatzleistung(en) erfolgt, in jedem Fall aber vor der Inanspruchnahme der Zusatzleistung(en). Der Umfang der Zusatzleistungen variiert oder kann sich im Laufe des Jahres ändern, und die entsprechenden Zusatzleistungen können vom Gast zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags oder danach, auch für die Dauer der Erbringung der Unterkunftsleistung, angefordert werden. Der Umfang, der Inhalt, die Bedingungen und der Gegenwert der Zusatzleistungen sind stets Bestandteil der AGB und ihre Definitionen gelten als Anhänge zu den AGB.
- Beherbergungsleistung: die Bereitstellung von Unterkünften für einen nicht dauerhaften Aufenthalt im Hotel, einschließlich Übernachtungen und Ruhepausen, sowie andere Leistungen, die direkt mit der Bereitstellung solcher Unterkünfte zusammenhängen, wie z.B. Restaurantleistungen, wie z.B. Frühstück, die nicht in den Zusatzleistungen enthalten sind.
- Zimmer: Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer oder Apartments im Hotel.
- Hotel Hungarospa Thermal Hotel, in der Natur in 4200 Hajdúszoboszló, József Attila utca 25. die vom Dienstanbieter, Hungarospa Hajdúszoboszlói, betrieben wird
- Leistung: die allgemeine Beherbergungsleistung oder, falls die Parteien im Dienstleistungsvertrag die Erbringung zusätzlicher Leistung(en) vereinbart haben oder der Dienstleister diese anbietet, die zusammenfassende Beschreibung der Beherbergungsleistung und der zusätzlichen Leistung(en).
- Dienstleistungsvertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die den Dienst zum Gegenstand hat.
- Vertragsparteien: die Parteien des Dienstleistungsvertrags, d.h. die Subjekte des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Dienstleister auf der einen Seite und der Gast oder der Kostenträger auf der anderen Seite.
- Website: das Portal https://hungarospa.hu/hu/Hotel und alle seine Unterseiten, die vom Dienstanbieter betrieben werden.
- Bankkarte: ein Ersatz für Barzahlungen, den eine Bank ihren Kunden, die ein Konto bei ihr haben, geben kann. Das Konzept der Bankkarte umfasst auch Kreditkarten und Debitkarten. Die Liste der vom Dienstanbieter akzeptierten Kreditkarten ist auf seiner Website und an der Rezeption des Hotels erhältlich.
3. geltende Gesetzgebung
- Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Auflistung von Gesetzen, unabhängig davon, ob sie in den AGB und/oder dem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich erwähnt sind oder nicht, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden regeln:
- das Zivilgesetzbuch 2013. Gesetz V von 2007 (im Folgenden: Zivilgesetzbuch),
- zum Handel 2005. CLXIV. Gesetz (im Folgenden: Kertv.),
- 2009 über die allgemeinen Regeln für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit von Dienstleistungstätigkeiten. LXXVI. Gesetz (im Folgenden als Dienstleistungsgesetz bezeichnet),
- das Gesetz von 1997 über den Verbraucherschutz. CLV. Gesetz (im Folgenden: Verbraucherschutzgesetz),
- über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern 2008. XLVII. Gesetz (im Folgenden: Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken),
- über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit von 2011. CXII. Gesetz (im Folgenden: Info TV.),
- auf lokale Steuern 1990. Gesetz C von 2006 (im Folgenden als „Htv.“ bezeichnet),
- über die detaillierten Bedingungen für die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen und das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für Beherbergungsbetriebe, Dekret 239/2009. (X.20.) Korm. Verordnung (im Folgenden als „Beherbergungsdienstleistungsverordnung“ bezeichnet).
4 Geltungsbereich dieser AGB
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 5. September in Kraft. wird vom Dienstanbieter am Tag der Veröffentlichung auf der Website veröffentlicht.
- Die AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und die Bestimmungen der AGB gelten für Dienstleistungsverträge, die am oder nach dem Datum der Veröffentlichung abgeschlossen werden.
- Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die AGB nicht für einen Dienstleistungsvertrag, der vor seiner Veröffentlichung auf der Website abgeschlossen wurde.
- Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Service-Verträge.
- Die AGB gelten nicht oder nur teilweise für Serviceverträge, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass die Bestimmungen der AGB nicht oder nur teilweise anwendbar sind.
- Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB gilt für den Dienstleister und den Gast oder Kostenträger, der einen Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister abschließt.
- Alle Beschreibungen und Informationen, die dem Gast zur Verfügung stehen und die die Bedingungen und den Inhalt eines bestimmten Services oder bestimmter Services definieren, die jedoch formal von den AGB getrennt sind, gelten als Anhänge zu den AGB. Der Geltungsbereich der AGB umfasst die Anhänge
5. die Erstellung des Servicevertrags
- Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstanbieter und dem Gast oder dem Kostenträger kann verschiedene Formen annehmen.
- Wenn der Dienstleistungsvertrag mündlich geschlossen wird, kommt er zustande, wenn das Angebot einer Partei (im Folgenden „Angebot“ genannt) von der anderen Partei mündlich, auch telefonisch, angenommen wird. Der Dienstleister schickt dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Annahme des mündlichen Angebots (im Folgenden: Bestätigung).
- Wenn der Dienstleistungsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, zum Beispiel per E-Mail oder Fax, kommt er zustande, wenn
- das schriftliche Angebot des Dienstleisters zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags wird vom Gast schriftlich angenommen, oder
- der Gast das schriftliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Servicevertrags mündlich annimmt und
- Der Dienstleister schickt dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Annahme durch den Gast.
- Pauschal-, Urlaubs- und andere Angebote, Werbeaktionen und Rabatte des Dienstleisters, die auf der Website veröffentlicht werden und an der Rezeption des Hotels erhältlich sind, gelten als Angebot, auch wenn es sich nicht um individuelle Angebote im Namen des Gastes handelt.
- Weitere Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Unterkunft stehen (z. B. Frühstück, Halbpension usw.), gibt der Dienstleister in seinem Angebot oder in den Anhängen zu den jeweils gültigen AGB an. Falls der Gast zusätzliche Leistungen bestellen kann, werden die Bedingungen dieser zusätzlichen Leistungen dem Gast im Angebot oder in den Anhängen der jeweils gültigen AGB mitgeteilt.
- Ein Gast kann den Dienstleister schriftlich oder mündlich bitten, ein personalisiertes Angebot zu erstellen.
- Geht innerhalb von 4 Stunden nach der Übermittlung des Angebots durch den Dienstleister auf elektronischem Wege keine Annahme durch den Gast ein oder wird das mündlich (persönlich oder telefonisch) unterbreitete Angebot nicht unverzüglich vom Gast angenommen, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Abgabe eines Angebots, da das Ausbleiben einer Erklärung nicht als Annahme und Abschluss des Dienstleistungsvertrags angesehen werden kann
- Wenn der Gast das Angebot des Dienstleisters mit einem anderen Inhalt annehmen möchte, gilt es als Aufforderung zur Abgabe eines Gebots und der Dienstleister ist verpflichtet, ein neues Angebot zu unterbreiten oder die Aufforderung zur Abgabe eines Gebots anzunehmen.
- Wenn der Dienstleister eine Bestätigung mit einem anderen Inhalt als dem vom Gast angenommenen sendet, zum Beispiel aufgrund eines Verwaltungsfehlers, gilt dies als neues Angebot, das der Gast gemäß 6. annehmen muss. den Antrag gemäß Buchstabe a) anzunehmen oder abzulehnen. Wenn der Gast die Bestätigung als neues Angebot annimmt, bestätigt der Dienstleister dies dem Gast schriftlich.
- In der Praxis und im Allgemeinen ist der Inhalt des Servicevertrags
- ein vom Anbieter verschicktes oder auf der Website oder an der Rezeption des Hotels verfügbares Angebot,
- die entsprechende Bestellung und
- Bestätigung des Ensembles der bekannten
- Eine Ausnahme hiervon ist der Fall, dass die Vertragsparteien einen separat benannten Dienstleistungsvertrag abschließen.
- Die Mindestbedingungen des Servicevertrags sind in diesen AGB festgelegt.
- Im Falle eines Streits zwischen den Vertragsparteien über den Abschluss und/oder den Inhalt des Dienstleistungsvertrags und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Vertragserfüllung ist die Vertragspartei für den Abschluss und/oder den Inhalt des Dienstleistungsvertrags und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Vertragserfüllung beweispflichtig und im Streitfall beweisfähig, wer sich auf den Abschluss und/oder den konkreten Inhalt des Dienstleistungsvertrags und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Vertragserfüllung beruft, sei es mündlich oder schriftlich (einschließlich per E-Mail) oder, im Falle der Schriftform, unabhängig davon, ob der Dienstleistungsvertrag den Anforderungen an eine private Urkunde mit voller Beweiskraft entspricht oder nicht
6. der Mindestinhalt des Servicevertrags
- Der Dienstleistungsvertrag muss, sofern nicht anders angegeben, mindestens Folgendes enthalten:
- das Datum bzw. die Dauer der Unterkunftsleistung, d.h. den Tag der Ankunft (im Folgenden „Anreisedatum“ genannt) und den Tag der Abreise (im Folgenden „Abreisedatum“ genannt),
- den Namen des Gastes,
- die E-Mail-Adresse und/oder die Privatanschrift des Gastes und/oder
- Ihre Rufnummer,
- die Anzahl der Personen, die bei dem Gast ankommen und sich dort aufhalten,
- die Art der Unterkunftsleistung, einschließlich des Zimmertyps und der gewünschten Unterkunftsart, oder, wenn mehr als eine Unterkunftsleistung in Anspruch genommen wird, die Anzahl der Unterkunftsleistungen und, wenn verschiedene Arten von Unterkunftsleistungen in Anspruch genommen werden, die Anzahl der Unterkunftsleistungen, aufgeschlüsselt nach Art der Unterkunftsleistung,
- den Betrag der Gegenleistung und die vom Gast bevorzugte Zahlungsmethode,
- eine Angabe, ob es sich um eine nicht erstattungsfähige Zahlung des Gegenwerts handelt,
- außerdem, wenn der Gast und der Kostenträger nicht dieselbe Person sind, den Namen, die Anschrift oder den Sitz des Kostenträgers und, im Falle eines Unternehmens, die Steuernummer des Kostenträgers; in diesem Fall schließt der Dienstleister den Dienstleistungsvertrag mit dem Kostenträger ab
- die angeforderte(n) Zusatzleistung(en), wenn die Zusatzleistung(en) vom Gast bereits vor Beginn der Erbringung der Unterkunftsleistung angefordert wurde(n)
- Wenn der oben beschriebene Mindestinhalt des Servicevertrags nicht eindeutig im Servicevertrag selbst angegeben ist, wird der Inhalt des Servicevertrags durch das/die Angebot(e) und letztlich durch diese AGB ergänzt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Servicevertrags in Kraft und gültig sind.
- Der Servicevertrag gilt für einen festen Zeitraum (den Zeitraum zwischen dem Ankunftsdatum und dem Abreisedatum, einschließlich dieser beiden Tage).
- Durch den Abschluss eines Servicevertrags
- verpflichtet sich der Dienstleister, die im Dienstleistungsvertrag und in diesen AGB genannte(n) Unterkunftsleistung(en) und, falls eine solche(n) Leistung(en) im Dienstleistungsvertrag genannt ist (sind), die zusätzliche(n) Leistung(en) gemäß dem Dienstleistungsvertrag für den Gast und die mit dem Gast zusammen wohnende(n) Person(en) zu erbringen,
- der Gast
- stimmt zu, den Service gemeinsam mit dem Co-Resident Alien zu nutzen, falls vorhanden,
- ist verantwortlich für das Verhalten der Person(en), die bei ihm/ihr wohnen,
- dem Dienstleister das Entgelt für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen fristgerecht zu zahlen, auch wenn es sich bei dem Kunden um eine andere Person als den Dienstleister handelt, der Kunde aber nicht fristgerecht leistet.
- Der Dienstleister und der Gast sind berechtigt, den Inhalt des Dienstleistungsvertrags nach ihrem gegenseitigen und einstimmigen Willen zu ändern.
7. die Beendigung des Servicevertrags
- Der Dienstleistungsvertrag endet mit seiner vertragsgemäßen Erfüllung, und die Parteien können den Dienstleistungsvertrag jederzeit mündlich oder schriftlich einvernehmlich kündigen.
- Der Servicevertrag kann nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden
Fälle von außerordentlicher Kündigung
- Der Gast ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung zu beenden, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten
- der Dienstleister dem Gast (und der Person, die sich bei dem Gast aufhält) die Dienstleistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrags in einer Weise erbringt, die ernsthaft gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt und die Vertragsbedingungen trotz Aufforderung des Dienstleisters nicht gewährleistet,
- der Dienstleister oder eine Person, die für oder im Namen des Dienstleisters handelt, oder ein anderer Gast gegenüber dem Gast (und/oder einer anderen Person, die sich bei dem Gast aufhält) ein Verhalten an den Tag legt, das dem friedlichen Aufenthalt und der Erholung im Hotel oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offenkundig zuwiderläuft oder das eklatant oder unerträglich ist und das der Dienstleister trotz Aufforderung nicht abstellt,
- der Dienstleister, eine für oder im Namen des Dienstleisters handelnde Person oder ein anderer Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet, die die Gesundheit des Gastes (und der bei ihm wohnenden Person) gefährdet, wobei im Falle der Buchstaben a/ und b/ der fristlosen Kündigung keine vorherige Ankündigung vorausgehen muss, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass dem Gast die Fortsetzung des Dienstleistungsvertrags nicht zugemutet werden kann.
- Der Dienstanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn unerwartet
- der Gast (und/oder die Person, die sich bei ihm aufhält) das Hotel, einschließlich des Zimmers, des Mobiliars, des Zubehörs, sonstiger beweglicher Sachen oder Immobilien, die dem Dienstleister gehören oder in seinem Besitz sind, beschädigt und/oder es zweckwidrig nutzt und die Nutzung trotz Aufforderung nicht einstellt,
- der Gast (und/oder jede andere Person, die sich mit dem Gast zusammen aufhält) die Sicherheitsregeln und -vorschriften des Dienstleisters nicht respektiert, sich gegenüber dessen Mitarbeitern respektlos oder unhöflich verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder ein bedrohliches, beleidigendes oder anderes inakzeptables Verhalten an den Tag legt, sich gegenüber anderen Gästen oder anderen Personen, die sich im Hotel aufhalten, in skandalöser oder unerträglicher Weise verhält, die den Erfordernissen eines friedlichen Aufenthalts und der Entspannung oder des menschlichen Zusammenlebens zuwiderläuft, und dies trotz Aufforderung nicht unterlässt,
- der Gast eine Straftat begeht,
- der Gast (und/oder eine andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) an einer übertragbaren Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer Gäste und/oder anderer Personen, die sich mit dem Gast aufhalten, oder des Personals, das im Interesse oder zum Nutzen des Dienstleisters handelt, gefährdet,
- mit der Ausnahme, dass im Falle der Unterabsätze / – d./ der fristlosen Kündigung keine vorherige Ankündigung vorauszugehen braucht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass von dem Dienstleister nicht erwartet werden kann, dass er den Vertrag aufrechterhält.
- Im Falle einer der oben genannten Fälle der außerordentlichen Kündigung wird die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung des Gegenwerts gleichzeitig mit der außerordentlichen Kündigung ausgesetzt.
- Wenn der Dienstleistungsvertrag vom Kunden aus einem der oben genannten Gründe gekündigt wird, muss der Kunde dem Dienstanbieter den Gegenwert der bereits in Anspruch genommenen Dienste zahlen. In diesem Fall ist der Gast nicht verpflichtet, den Gegenwert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Wenn der Gast bereits für die noch nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen bezahlt hat (z.B. per Vorauszahlung), wird der Betrag dem Gast auf die gleiche Weise zurückerstattet, wie die Zahlung erfolgt ist.
- Wird der Dienstleistungsvertrag vom Dienstanbieter aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, gekündigt, kann der Dienstanbieter den vollen Gegenwert aus dem Dienstleistungsvertrag einfordern, jedoch nach seinem Ermessen ganz oder teilweise
- Diese Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Dienstanbieters oder des Kunden zur Zahlung von Schadenersatz nach dem Gesetz.
- Der Servicevertrag endet mit dem Tod des Gastes.
- Wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien aus Gründen „höherer Gewalt“ nicht erfüllt wird, wird der Vertrag gekündigt.
- Höhere Gewalt“ ist eine Ursache oder ein Umstand (z.B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, schlechte Witterung, Stromausfall, Streik), auf den keine der Parteien Einfluss hat und der sie von ihren Verpflichtungen aus dem Servicevertrag entbindet, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Der Dienstleister und der Gast (Kostenträger) verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens dieser Ursachen und Umstände zu minimieren und alle dadurch verursachten Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
8. das Verhältnis zwischen dem Dienstleistungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags finden auch die Bestimmungen der AGB Anwendung und binden die Vertragsparteien.
- Die aktuellen AGBC füllen den Inhalt des Servicevertrags aus, falls erforderlich, und interpretieren, erklären, ergänzen und erweitern die Bestimmungen des Servicevertrags.
- Die AGB und der Dienstleistungsvertrag enthalten zusammen alle Erklärungen der Vertragsparteien, d.h. des Dienstleisters und des Gastes (oder des Kostenträgers), es sei denn, die Vertragsparteien schließen eine zusätzliche Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ab.
Für den Fall, dass die Parteien im Dienstleistungsvertrag oder einer anderen Vereinbarung einvernehmlich von den geltenden AGB abweichen, gelten die Parteien als an den Dienstleistungsvertrag oder die andere Vereinbarung gebunden.
9. allgemeine Bestimmungen über das Rechtsverhältnis und andere Angelegenheiten , die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben
- Wie oben dargelegt, erläutern und detaillieren die aktuellen AGB die allgemeinen Bedingungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstanbieter und dem Gast (oder dem Kunden), der eine vertragliche Beziehung mit dem Dienstanbieter eingeht.
- Spezifische, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen aber den Abschluss separater Vereinbarungen, wie z.B. anderer Verträge, mit dem Gast nicht aus.
- Die AGB schließen auch nicht aus, dass der Dienstleister Verträge mit Reisebüros, Reiseveranstaltern oder anderen Dritten abschließen kann, deren Inhalt und Bedingungen der Art der Transaktion entsprechen.
- Dementsprechend ist der Dienstleister im Falle einer Anfrage für die Bereitstellung einer Gruppenunterkunft berechtigt, den Abschluss des Dienstleistungsvertrags von anderen als den in diesen AGB genannten Bedingungen abhängig zu machen.
- Der Dienstleister erbringt die Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem Dienstleistungsvertrag und den AGB, entsprechend der Klassifizierung des Hotels, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit dem höchsten professionellen Standard, der vom Dienstleister erwartet wird.
- Der Dienstleister kann verschiedene Arten von Unterkunftsleistungen gleichzeitig anbieten.
- Zusatzleistungen sind nicht Teil der Unterkunftsleistung und können daher vom Gast nicht als Teil der jeweiligen Unterkunftsleistung angefordert werden. Dementsprechend bedeutet die Tatsache, dass eine Dienstleistung in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Art von Beherbergungsleistung steht und daher als Teil davon betrachtet wird, nicht zwangsläufig, dass dieselbe Dienstleistung auch Teil einer anderen Art von Beherbergungsleistung ist, und daher kann der Gast sie im letzteren Fall nur als Zusatzleistung (einschließlich ihres Wertes) unter den im Vertrag mit dem Dienstleister festgelegten Bedingungen nutzen.
- Der Dienstleister informiert den Gast vor der Erbringung der Dienstleistung mündlich oder schriftlich über die Erbringung der verschiedenen Arten von Dienstleistungen, die in dem jeweiligen Zeitraum verfügbar sind, mit dem genauen Inhalt der Informationen.
- Wenn der Dienstleister Programme als separaten Service anbietet und organisiert, wird der Dienstleister die Programme nur anbieten, wenn sich eine Mindestanzahl von Gästen dafür anmeldet, und der Dienstleister wird bei der Werbung für den zusätzlichen Service darauf hinweisen.
10. die Rechte und Pflichten der Parteien – Rechte und Pflichten der Vertragspartei
- Die aktuellen AGB, der Dienstleistungsvertrag, die beim Dienstanbieter geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie die geltende Gesetzgebung definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Daher ist die folgende Liste nicht taxativ, sondern nur illustrativ, speziell hervorgehoben und benannt.
- Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags ist der Gast (und die Person, die sich mit dem Gast aufhält) berechtigt, das gebuchte Zimmer und die Einrichtungen des Hotels für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, der im normalen Leistungsumfang enthalten ist und keinen besonderen Bedingungen unterliegt.
- Der Gast kann sich über die Leistungen des Dienstleisters während seines Aufenthalts im Hotel beschweren. Das Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach der Abreise aus dem Hotel.
- Der Gast (Kostenträger) ist dazu verpflichtet.
- die im Rahmen des Servicevertrags bestellten und in Anspruch genommenen Services bis zu dem im Servicevertrag angegebenen Datum und auf die dort angegebene Weise zu bezahlen.
- den vollen Betrag des Entgelts für die im Dienstleistungsvertrag genannten Dienste zu zahlen, auch wenn Sie diese nicht oder nur teilweise genutzt haben, wenn die in den jeweils gültigen AGB genannten Bedingungen erfüllt sind (siehe auch: Stornierungsbedingungen, Nichtnutzung des Dienstes – noshow).
- dem Dienstleister oder einem Dritten besondere Kosten oder Schäden zu zahlen, die der Dienstleister oder ein Dritter im Zusammenhang mit einem Ereignis oder Vorfall erleidet, der nicht im Dienstleistungsvertrag aufgeführt ist, aber mit der Nutzung des Dienstes oder dem Verhalten des Dienstleisters oder eines Dritten zusammenhängt oder durch den Dienstleister oder einen Dritten verursacht wurde (siehe zum Beispiel auch: Krankheit oder Tod eines Gastes und die Unterabschnitte von Abschnitt 10).
- Der Gast hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren, für die er die Verantwortung trägt, in allen Bereichen des Hotels, einschließlich des Zimmers und der Gemeinschaftsbereiche, nur unter der Aufsicht eines Erwachsenen sind.
- Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der jeweils geltenden AGB, die Bestimmungen der verschiedenen beim Dienstleister geltenden Hausordnungen und die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
- Der Gast hat alles zu unterlassen, was dem friedlichen Aufenthalt und der Erholung im Hotel oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offenkundig zuwiderläuft, skandalöses oder unerträgliches Verhalten oder Straftaten.
- Der Gast darf keine eigenen Speisen und/oder Getränke mit ins Hotel bringen.
11 Rechte und Pflichten der Parteien – Rechte und Pflichten des Service Providers
- Der Dienstleister hat Anspruch auf den Gegenwert der bestellten oder in Anspruch genommenen Dienstleistung, sofern im Dienstleistungsvertrag oder in den geltenden AGB nichts anderes vorgesehen ist.
- Der Dienstleister hat ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes, die der Gast in das Hotel mitbringt, um seine Forderung aus der Dienstleistung und dem damit verbundenen Gegenwert zu sichern.
- Der Dienstleister ist berechtigt, den Gast (und jede andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) anzuweisen, polizeiliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
- Der Dienstleister hält sich an die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der jeweils geltenden AGB sowie an andere interne Regeln und Vorschriften und vertritt und fördert die Interessen und Rechte des Gastes in größtmöglichem Umfang.
- Der Dienstanbieter ergreift alle Maßnahmen, die für eine ununterbrochene Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind.
- Der Dienstanbieter ist verpflichtet, den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts zu erstatten, wenn die in den jeweils geltenden AGB festgelegten Bedingungen erfüllt sind (siehe z.B.: Stornierungsbedingungen).
12. garantierte Platzierung
- Wenn der Dienstleister durch eigenes Verschulden (z.B. Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen usw.) nicht in der Lage ist, die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen, muss er unverzüglich eine Unterkunft für den Gast organisieren.
- Der Dienstanbieter muss:
- die im Dienstleistungsvertrag enthaltenen Leistungen zu dem darin bestätigten Preis für den darin angegebenen Zeitraum oder bis zum Wegfall der Behinderung in einer anderen Unterkunft derselben oder einer höheren Kategorie zu erbringen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters.
- dem Gast einen kostenlosen Telefonanruf zur Verfügung zu stellen, um ihn über einen Wechsel der Unterkunft zu informieren
- dem Gast einen kostenlosen Transfer in die angebotene Alternativunterkunft und einen anschließenden Rücktransport zu ermöglichen
- Wenn der Dienstleister diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt und der Gast die ihm angebotene alternative Unterkunft akzeptiert hat, kann die Vertragspartei keine nachträgliche Entschädigung verlangen.
13. die Stornierungsbedingungen
- Sofern der Dienstleister keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben, kann der Dienst ohne Vertragsstrafe bis zum 14. über den ersten Tag hinaus ist möglich. In diesem Fall wird der gezahlte Gegenwert dem Gast (Kostenträger) in voller Höhe zurückerstattet und dem Dienstleister in der gleichen Weise erstattet, wie der Betrag beim Dienstleister eingegangen ist.
- Wenn der Dienstleister keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben und der Gast die Dienstleistung innerhalb von 7-14 Tagen vor dem Anreisedatum storniert, ist der Dienstleister berechtigt, den gesamten vom Gast als Vorschuss gezahlten Gegenwert als Strafe zu berechnen.
- Wenn der Gast den Service durch Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Gegenwerts bestellt hat, erhält der Gast den gezahlten Gegenwert nicht zurück, auch wenn der Service
14. die Zimmer besetzen und verlassen
- Der Gast und die Person(en), die sich mit dem Gast aufhalten, sind berechtigt, das dem Service entsprechende Zimmer ab 14:00 Uhr am Anreisedatum zu belegen und müssen dies bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisedatum tun.
- Wenn der Gast (und jede andere Person(en), die sich mit ihm/ihr zusammen aufhält/aufhalten) das Zimmer, das der Dienstleistung entspricht, vor 14:00 Uhr am Anreisetag beziehen möchte, kann der Dienstleister den Betrag des Gegenwerts verlangen, der auf der Website und an der Rezeption angegeben ist und den AGB beigefügt ist.
- In einem Doppelzimmer können maximal zwei Minderjährige unter 18 Jahren zusammen mit einem oder zwei erwachsenen Gästen untergebracht werden. Der Dienstanbieter kann auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung von der festgelegten Zahl der Mitarbeiter abweichen.
- Wenn mehr als zwei Personen unter 18 Jahren für eine Wohngemeinschaft benötigt werden, müssen mehr Zimmer im Voraus gebucht werden, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von 3. der Dienstleister kann jedoch auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung von der unter Buchstabe a) genannten Höchstzahl an Mitarbeitern abweichen.
- Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf des festgelegten Zeitraums (dem Check-out-Datum) endgültig verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf 100% des Gegenwerts der bestellten Dienstleistungen.
- Der Dienstleister hat das Recht, das vor dem Verfallsdatum, d.h. dem Abreisedatum, geräumte Zimmer weiterzuverkaufen.
15. Erweiterung
- Verlängerung des Servicevertrags um mindestens 1 Nacht
- In jedem Fall bedarf die vom Gast veranlasste Ausweitung der Nutzung des Dienstes der vorherigen Zustimmung des Dienstanbieters. Im Falle einer Verlängerung kann der Dienstanbieter die Rückerstattung der bereits gezahlten Servicegebühr verlangen.
- Der Dienstanbieter ist nicht verpflichtet, den Verlängerungsantrag zu erfüllen. Der Anbieter wird die Verlängerung davon abhängig machen, dass das Hotel voll belegt ist. Wenn der Dienstanbieter den Verlängerungsantrag akzeptiert, kann der Dienstanbieter die Verlängerung von 15.2. einen neuen Servicevertrag für den Zeitraum der Verlängerung abzuschließen.
- Für das Zimmer und die zu verlängernde(n) Dienstleistung(en) kann der Anbieter auf einer angemessenen Basis zugunsten des Gastes auf den am ursprünglichen Check-out-Datum geltenden Grundpreis verzichten.
- Der Gast muss den Antrag auf Verlängerung des Service bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor dem Check-out an der Rezeption des Hotels einreichen.
16. die Nichterbringung einer Dienstleistung – Noshow
- Im Falle eines Gastes, der ohne Vorankündigung nicht angereist ist, wird, wenn der Gast die im Servicevertrag vorgesehene Dienstleistung erbracht hat, der Gegenwert der gesamten bestellten Dienstleistung, wie im vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben, in Rechnung gestellt.
- In diesem Fall ist der Gast (Kunde) verpflichtet, den nicht bezahlten Teil des Gegenwerts an den Dienstleister zu zahlen.
- Wenn der Gast (Kostenträger) die Reservierung mit Kreditkartendaten (einschließlich Kreditkartendaten) garantiert hat, ist der Dienstleister berechtigt, das Konto der Kreditkarte bis zum Gesamtbetrag des Gegenwerts zu belasten.
- Wenn der Gast den Service durch Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Gegenwerts bestellt hat, wird dem Gast der gezahlte Gegenwert im Falle der Nichtinanspruchnahme, d.h. im Falle der Nichtnutzung des Service, nicht zurückerstattet, und der Serviceanbieter erstattet den gezahlten Gegenwert nicht.
- Bei der Bestellung von Angeboten des Dienstanbieters, die besonderen Bedingungen unterliegen, kann der Dienstanbieter im Falle von Gruppenreisen oder Veranstaltungen andere Bedingungen als die oben genannten festlegen, die in einem individuellen Dienstvertrag festgelegt werden.
17. bei Krankheit oder Tod eines Gastes
- Wenn der Gast (und/oder der Mitbewohner) während der Inanspruchnahme des Service erkrankt und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Serviceanbieter medizinische Hilfe an.
- Im Falle der Erkrankung/des Todes eines Gastes kann der Dienstleister von den Angehörigen, den Erben oder dem Kunden des erkrankten/verstorbenen Gastes eine Entschädigung für alle medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten sowie für alle Schäden am Zimmer oder am Hotel, an der Einrichtung und an der Beseitigung der Leiche verlangen.
- Der Dienstleister kann die Gegenleistung für die vom verstorbenen Gast vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen verlangen
18. der Gegenwert für den Dienst und dessen Zahlung an den Dienstanbieter
- Der Gast oder der Kunde zahlt die Gegenleistung für die Dienstleistung
- per Vorabüberweisung, und
- Bargeld vor Ort, oder
- vor Ort per Kreditkarte, oder
- durch Vorabüberweisung mit der SZÉP-Karte, oder
- vor Ort mit der SZÉP-Karte, oder
- müssen durch die Kombination der beiden geregelt werden.
- Die vom Dienstleister akzeptierten Kreditkartentypen werden vom Dienstleister auf der Website und an der Rezeption des Hotels veröffentlicht.
- Der Gast ist berechtigt, dem Dienstleister den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts in Euro zu zahlen, wobei in diesem Fall der am Tag der Zahlung an der Hotelrezeption veröffentlichte und vom Dienstleister einseitig festgelegte Wechselkurs für die Umrechnung des Gegenwerts in ungarischen Forint in Euro maßgeblich ist.
- Der Leistungserbringer differenziert den Gegenwert (d.h. den Gegenwert der Beherbergungsleistung und der Nebenleistung), der sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergibt, nach dem Alter wie folgt:
- Im Alter zwischen 4 und 0 Jahren ist die betroffene Person im Rahmen des Dienstleistungsvertrags nicht zur Zahlung verpflichtet.
- Wenn die Dienstleistungen des Dienstleisters von einem Minderjährigen zwischen 4 und 12 Jahren oder zwischen 12 und 18 Jahren in Anspruch genommen werden, der zusammen mit dem Gast im Zimmer übernachtet, sieht der betreffende Dienstleistungsvertrag einen ermäßigten Tarif gegenüber dem geltenden Basistarif entsprechend dem Alter des Minderjährigen vor, wie auf der Website und an der Hotelrezeption angegeben.
- Der Dienstanbieter kann von den in den Punkten (a) bis (b) genannten Rabatten in den auf der Website verfügbaren Paketangeboten abweichen.
- Der Gegenwert besteht aus drei Teilen:
- Preis der Unterkunftsleistung
- Wert der zusätzlichen Dienstleistung
- Steuern (Mehrwertsteuer und Kurtaxe)
- Der Dienstanbieter garantiert die Nutzung des Dienstes
- 30% Vorauszahlung, die per Vorauszahlung oder durch Angabe Ihrer Kreditkartendaten und per Lastschrift in Höhe von 50% des Gesamtwerts der bestellten und vom Dienstleister bestätigten Dienstleistungen erfolgen kann, oder
- im Falle eines speziellen (Paket-)Angebots, einer so genannten nicht erstattungsfähigen Bestellung, wird der Gesamtbetrag des Gegenwerts aller Dienstleistungen, die in dem vom Gast akzeptierten und bestätigten Angebot oder in der Bestätigung angegeben sind, zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung gestellt, der dem Gast (Kostenträger) nicht erstattet werden kann.
- Der Dienstanbieter macht die Nutzung des Dienstes – zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen – von der folgenden Bedingung abhängig: Der Gast muss gleichzeitig mit der Registrierung den vollen Betrag des Gegenwerts gemäß der Bestätigung an den Dienstanbieter gemäß den in 18.1 festgelegten Bedingungen zahlen. auf eine der in den Buchungsbedingungen genannten Arten vor dem Auschecken aus dem Zimmer. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die verbleibenden 70% des Gegenwerts bezahlen müssen, bevor Sie den Raum verlassen.
- Der Dienstleister muss im Angebot den Gegenwert für die Dienstleistung und die zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Steuersätze angeben.
- Die Vertragsparteien sind an den/die Gegenwert(e) gebunden, der/die in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben ist/sind, und können den Gegenwert der Dienstleistung nicht einseitig ändern.
- Der Dienstleister erwähnt im Folgenden auch ausdrücklich und beispielhaft die Zusatzleistungen, da diese von der üblichen Vertragspraxis abweichen und gegen eine zusätzliche Gebühr in Anspruch genommen werden können.
Obligatorischer Reinigungsservice Bei nicht üblicher Nutzung des Zimmers
- Für den Fall, dass der/die Gast(e) oder Mitbewohner im Nichtraucherzimmer raucht/rauchen oder im Zimmer Tätigkeiten ausübt/ausüben, die mit der Beherbergungsleistung oder der Zusatzleistung unvereinbar sind und die die normale Reinigung des Zimmers erheblich übersteigen, ist der Dienstleister berechtigt, eine gesonderte Gebühr zu erheben.
- Die aktuellen Gebühren für den Gegenwert des obligatorischen Reinigungsdienstes sind auf der Website und an der Hotelrezeption zu finden und gelten als Anhang zu den aktuellen AGB.
Übermäßiger Gebrauch
- Verlässt der Gast (und die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en)) das Zimmer nicht innerhalb der Frist, ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast die zusätzliche Nutzung des Zimmers in Rechnung zu stellen (im Folgenden „Gebühr für die zusätzliche Nutzung“ genannt), deren Höhe vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht wird und an der Rezeption erhältlich ist und als Anhang zu den aktuellen AGB gilt.
- Der Gast zahlt die Mehrnutzungsgebühr, falls die Verpflichtung zur Zahlung entsteht, als Teil des Gegenwerts an den Dienstanbieter.
Parken
- Für den Fall, dass der Gast (und der/die Mitgast/e) einen Parkplatz benötigt, kann der Gast die Hotelrezeption über die Anfrage informieren. Je nach Anzahl und Dauer der genutzten Parkplätze kann der Dienstleister einen Gegenwert verlangen, der auf der Website und an der Hotelrezeption verfügbar ist und als Anhang zu den aktuellen AGB gilt.
- Aktuelle Gegenwerte, Preise, Ermäßigungen, Promotionen, Pauschalangebote und andere Angebote werden auf der Website https://hungarospa.hu/hu/Hotel und an der Hotelrezeption veröffentlicht.
- Es steht dem Dienstanbieter frei, die angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, aber die Änderung hat keinen Einfluss auf die im Angebot, in der Bestätigung oder im Dienstleistungsvertrag angegebenen Gebühren.
- Die aktuellen Preise für das Zimmer werden im Zimmer oder an der Hotelrezeption ausgehängt.
- Die Preise für Zusatzleistungen sind an dem Ort erhältlich, an dem die Leistung in Anspruch genommen wird, einschließlich: Preise für die Minibar im Zimmer.
- Die jeweils aktuellen Preise für die Dienstleistungen gelten als integraler Bestandteil und Anhang der jeweils aktuellen AGB und sind in Verbindung mit den AGB zu lesen.
- Der Dienstleister stellt die Rechnung(en) für den/die ihm zustehenden Gegenwert(e) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung aus.
19. die Bearbeitung von Reklamationen
- Der Gast oder die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en) (im Folgenden Beschwerdeführer genannt) kann dem Dienstleister spätestens am Check-out-Tag an der Rezeption des Hotels mündlich oder schriftlich im Beschwerdebuch eine Beschwerde (im Folgenden Beschwerde genannt) über das Verhalten, die Tätigkeit oder die Unterlassung des Dienstleisters oder einer Person, die im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, über die Qualität oder Nichterfüllung der Dienstleistung oder über die Qualität des Zimmers, der Gegenstände und der Qualität des Hotels mitteilen.
- Der Dienstanbieter muss die Beschwerde untersuchen und innerhalb von 30 Tagen antworten.
20. die Haftung für Schäden
- Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast durch das Verschulden von Mitarbeitern des Dienstleisters oder von Personen, die im Auftrag des Dienstleisters im Hotel handeln, entstehen.
- Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entzieht, oder die der Gast selbst verursacht hat.
- Der Dienstleister haftet für Schäden, die dem Gast durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seiner Sachen entstehen, nur dann, wenn der Gast die beschädigten Sachen im zentralen Safe des Hotels deponiert hat.
- Die Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Dienstleister nachweist, dass der Schaden an den im Zimmer oder im Zentralsafe untergebrachten Gegenständen auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter des Hotels und anderer Gäste oder des Gastes selbst entzieht.
- Der Dienstleister ist berechtigt, Räume im Hotel zu benennen, zu denen der Gast (und/oder die Person, die sich mit dem Gast aufhält) nicht berechtigt ist, und für die der Dienstleister nicht haftet, da jeder vom Gast (und/oder der Person, die sich mit dem Gast aufhält) verursachte Schaden als ein vom Gast (und/oder der Person, die sich mit dem Gast aufhält) verursachter Schaden gilt.
- Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die sich aus Mängeln des Hotels ergeben, wobei diese Schäden nicht zusätzlich zur Vertragsverletzung oder nach den Regeln des Schadensersatzes wegen Vertragsverletzung zu beurteilen sind, wenn der Leistungserbringer gegen die Regeln zur Wartung verstoßen hat und/oder wenn der Leistungserbringer nicht so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten wäre, um Schäden während der Wartung zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist der Dienstleister verpflichtet zu beweisen, dass die Wartungsvorschriften eingehalten wurden und dass der Dienstleister so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten war, um Schäden zu vermeiden. Die Haftung des Dienstanbieters für andere Schäden als Vertragsbruch oder Schäden, die durch Vertragsbruch verursacht wurden, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Regeln gelten.
- Der Höchstbetrag der Entschädigung durch den Dienstanbieter ist im Jahr 2013 festgelegt. Das Gesetz V von 2006 legt fest
- Der Gast ist verpflichtet, jeden von ihm erlittenen Schaden sofort nach seiner Entdeckung dem Dienstleister zu melden und dem Hotel alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadens und ggf. zur Aufnahme der polizeilichen Anzeige/des Verfahrens erforderlich sind.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die der Gast und/oder eine andere Person, die sich bei ihm aufhält, dem Dienstleister oder einem anderen Dritten zufügt, unabhängig davon, ob der Geschädigte das Recht hat, den Schaden direkt beim Dienstleister geltend zu machen.
- Sollte sich nach der endgültigen Abreise des Gastes herausstellen, dass der Gast dem Dienstleister oder einem anderen Gast oder einem Dritten unzweifelhaft einen materiellen Schaden zugefügt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Betrag des Schadens vom Gast zu verlangen, auch wenn dieser über die Kreditkarte abgerechnet wird. In einem solchen Fall bewahrt der Dienstleister die Beweise 3 Jahre lang zweifelsfrei im Originalzustand auf und stellt sie der zuständigen Behörde bei Bedarf zur Verfügung.
- Sollte nach der endgültigen Abreise des Gastes der Verdacht bestehen, dass der Gast dem Dienstleister oder anderen Gästen oder Dritten einen materiellen Schaden zugefügt hat, ist der Dienstleister verpflichtet, zur Klärung des Sachverhalts ein polizeiliches Verfahren gegen den Gast einzuleiten und alle in seinem Besitz befindlichen Beweismittel an die zuständige Behörde zu übergeben.
- Der Dienstleister ist berechtigt, das Ausmaß des vom Gast und/oder der bei ihm wohnenden Person verursachten Sachschadens zu bestimmen. Wenn der Gast und/oder die Person, die sich im Hotel aufhält, das Ausmaß des von ihm/ihr verursachten Schadens bestreitet, kann er/sie sich an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, der die Höhe des Schadens festgelegt hat. Wenn der Gast und/oder die Person, die sich bei ihm aufhält, die Höhe des festgestellten Schadens immer noch nicht akzeptiert, werden rechtliche Schritte gemäß der geltenden Gesetzgebung eingeleitet.
- Wenn eine der Vertragsparteien der anderen Partei Daten auf einem digitalen Datenträger oder über das Internet übermittelt, sorgt sie dafür, dass die Daten sicher und virenfrei sind, indem sie einen geeigneten Virenschutz einsetzt. Kommt eine der Parteien dieser Verpflichtung nicht nach und wird ein Computer oder ein System der anderen Partei beschädigt, so haftet die Partei, die gegen ihre Verpflichtung verstoßen hat, in voller Höhe für den Schaden.
21. die Datenverwaltung
- Die Datenverarbeitung unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Datenschutz- und Datensicherheitspolitik des Dienstleisters, die formal von den AGB getrennt ist.
22. die Vertraulichkeit
- Der Dienstleister erklärt, dass alle Informationen und Daten, die er in Bezug auf den Gast und/oder die Personen, die sich beim Gast aufhalten, erhalten hat, vertraulich behandelt werden und für 10 Jahre ab dem Datum ihrer Offenlegung vertraulich bleiben. Die Daten werden im Übrigen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie geschützt.
23. sonstige Rückstellungen
- Wenn diese AGB dem Dienstanbieter ein Recht oder eine Verpflichtung übertragen, sind der Berechtigte, der Ausübende oder der Erfüllende der Verpflichtung in erster Linie die Mitarbeiter des Dienstanbieters, die mindestens eine Position im mittleren Management innehaben, z.B. der Front Office Manager, der Sales Manager und erst in zweiter Linie der Geschäftsführer des Dienstanbieters.
- Ein Mitarbeiter, der eine solche Position innehat, ist verpflichtet, die Umstände des Falles eingehend zu untersuchen und auf dieser Grundlage seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
- Wenn der Gast oder der Mitreisende mit der Entscheidung des genannten Mitarbeiters nicht einverstanden ist, kann er sich mit einer Beschwerde an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, es sei denn, die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB sehen besondere Regeln für die Beilegung der Beschwerde vor.
- Wenn der Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstanbieter von Personen geschlossen wird, die den Dienst als Gäste gemeinsam auf der rechtmäßigen Seite nutzen, gelten diese Gäste als gesamtschuldnerisch haftbar in Bezug auf den geschlossenen Vertrag.
- Sollte eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrags und/oder der AGB, die einen integralen Bestandteil desselben bilden, ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Wege der Auslegung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erreicht.
- Bestimmte Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der AGB, Anhänge, wo auch immer sie platziert oder mitgeteilt werden, gelten als Teil der Vereinbarung der Vertragsparteien und sind von den Vertragsparteien entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen und
- Der Leistungserbringer ist berechtigt, die Informationen, Werbeaktionen, Pauschalangebote, Angebote und Rabatte für die Erbringung der verschiedenen Arten von Beherbergungsleistungen und/oder Zusatzleistungen sowie die entsprechende(n) Richtlinie(n) jederzeit einseitig durch Änderung der AGB zu ändern, sofern diese Änderungen den Inhalt der bereits geschlossenen Leistungsverträge nicht berühren.
- Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, um sie an den gesetzlichen Hintergrund und andere interne Vorschriften anzupassen, die in der Zwischenzeit geändert werden können.
- Die aktuelle Version der AGB finden Sie auf der Website https://hungarospa.hu/hu/Hotel und sind auch in Papierform an der Rezeption des Hotels erhältlich.
- Die AGB und ihre Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- Während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags und der AGB handeln die Parteien bei ihren Aktivitäten unter gebührender Berücksichtigung der Rechte und Interessen der anderen Partei, ohne den Betrieb der anderen Partei zu behindern oder zu behindern, und bemühen sich nach Kräften um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag entstehen.
- In Bezug auf Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, gelten für die Tätigkeit des Dienstleisters die jeweils gültigen ungarischen Gesetze und Verordnungen sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne besondere Bestimmungen.
Datum: 2023.09.05. Tag
Enikő Czegle-Pinczés
CEO
Hungarospa Hajdúszoboszló Zrt