Hungarospa Thermal Camping Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 09.01.2026

1. einleitung

  1.  Der Betreiber des Hungarospa Thermal Camping (im Folgenden „Camping“ genannt), der Dienstleister, macht hiermit alle seine Kunden, Gäste und Besucher seiner Website https://hungarospa.hu/thermal-camping/ (im Folgenden kollektiv „Gast(e)“ genannt) darauf aufmerksam, dass Sie, wenn Sie die genannte Website nutzen oder die Dienstleistungen des Dienstleisters bestellen möchten, Folgendes beachten müssen

    a) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) sorgfältig zu lesen und

    b)  die Datenschutz- und Geheimhaltungspolitik und die Hungarospa Zrt. einen kurzen Hinweis zum Datenschutz (zusammen die „Datenschutzrichtlinie“) und die Website nur dann weiter nutzen oder die Dienste in Anspruch nehmen, wenn Sie sich mit allen Bedingungen der AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden erklären.

  1. Angesichts der Tatsache, dass das aktuelle Zivilgesetzbuch 6:78. § 1. Absatz 1 wird eine allgemeine Vertragsklausel Vertragsbestandteil, wenn ihr Verwender es der anderen Partei ermöglicht hat, vor Vertragsschluss von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
    und, falls von der Gegenpartei akzeptiert, erklärt der Dienstleister, dass er seine potenziellen Gäste darauf aufmerksam macht, dass die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf allen Angeboten, die elektronisch oder in Papierform verschickt werden, sowie auf der Website https://www.hungarospathermalcamping.hu/ zu finden; sie sind auch in Papierform an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich und werden dem Gast im Falle eines mündlichen Angebots mitgeteilt. Gast Mit der Annahme des Angebots oder der Übermittlung einer Reservierungsanfrage auf der Website erklären Sie, dass Sie die jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben genannte Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil aller 2. der Vertrag über die Erbringung der Beherbergungsleistung und/oder der damit zusammenhängenden Nebenleistung gemäß der Definition in Kapitel 2 (im Folgenden „Dienstleistungsvertrag“ genannt), den der Dienstleister mit dem Gast (oder dem Kostenträger) gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2 geschlossen hat. für den Dienst nach Kapitel 8, gemäß Kapitel 8. nach den Vorschriften des Kapitels.

2. die Definitionen

  1. Die in den AGB (und/oder in der Dienstleistungsvereinbarung) verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
  2. Dienstanbieter: die Hungarospa Zrt.

a) eingetragener Sitz: 4200 Hajdúszoboszló, Szent István Park 1-3

b) Adresse der Dienstleistung: Hungarospa Thermal Camping, 4200 Hajdúszoboszló, Böszörményi út 35/A.

c) Registrierungsnummer des Unternehmens: 09-10-000045

d) Steuernummer: 10605125-2-09

e) Telefonnummer: +36 (52) 558-552

(f) E-Mail: thermalcamping@hungarospa.hu

g) einzeln vertreten durch Enikő Czegle-Pinczés

h) Website: https://www.hungarospathermalcamping.hu/

i) Facebook-Kontakt: https://www.facebook.com/hungarospathermalcamping

  1. Gast bezeichnet die Partei, die einen Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister abschließt, die in der Praxis eine natürliche Person ist, die die Dienstleistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt und die nicht unter die Definition eines Mitbewohners fällt.
  2. Person(en), die mit dem Gast übernachten: die Person(en), die mit dem Gast anreist und mit ihm in der Unterkunft übernachtet, die die Unterkunftsleistung und/oder die Zusatzleistung(en) mit dem Gast nutzt. Wo in den AGB auf den Gast Bezug genommen wird, gilt der Gast als die bei ihm wohnende(n) Person(en), sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.
  3. Kostenträger ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die dem Diensteanbieter die für die Nutzung des Dienstes geschuldete Gegenleistung erbringt bzw. erbringen wird. Der Gast, die Person, die bei ihm wohnt, oder ein Dritter kann für die Kosten verantwortlich sein. Sofern in den AGB nicht anders angegeben, umfasst der Begriff Gast auch den Kostenträger.
  4. Gegenwert oder Preis oder Gebühr bezeichnet die an den Dienstanbieter zu zahlende Geldgebühr für die Nutzung eines Dienstes, die vom Gast oder Kunden zu zahlen ist.
  5. Gegenwert-Teil ist ein bestimmter Teil des Gegenwerts.
  6. Zusatzleistung: andere Leistungen, die der Dienstleister seinen Gästen zur Freizeitgestaltung, zur Erhaltung der Gesundheit, zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens anbietet, die nicht zur gegebenen Art der Beherbergungsleistung gehören, sofern der Dienstleister den Gästen diese Leistungen zum Zeitpunkt der Leistung anbietet oder erbringt.
  7. Der Umfang und der Gegenwert der verschiedenen Arten von Zusatzleistungen, die den Gästen in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehen, werden vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht oder auf Wunsch des Gastes/der Gäste vor oder während der Erbringung der Beherbergungsleistung gesondert mitgeteilt, je nachdem, wann die Anfrage nach der/den Zusatzleistung(en) erfolgt, in jedem Fall aber vor der Inanspruchnahme der Zusatzleistung(en). Der Umfang der Zusatzleistungen variiert oder kann sich im Laufe des Jahres ändern, und die entsprechenden Zusatzleistungen können vom Gast zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags oder danach, auch für die Dauer der Erbringung der Unterkunftsleistung, angefordert werden. Der Umfang, der Inhalt, die Bedingungen und der Gegenwert der Zusatzleistungen sind stets Bestandteil der AGB und ihre Definitionen gelten als Anhänge zu den AGB.
  8. Beherbergungsleistung: die Bereitstellung von Unterkünften für einen nicht dauerhaften Aufenthalt, einschließlich Übernachtung und Ruhezeiten, auf dem Campingplatz sowie andere Dienstleistungen, die unmittelbar mit der Bereitstellung solcher Unterkünfte zusammenhängen und nicht in den Zusatzleistungen enthalten sind.
  9. Zimmer: Doppelzimmer in den Mobilheimen des Campingplatzes.
  10. Unterkunft: eine Kombination aus Stellplätzen und Mobilheimen auf dem Campingplatz.
  11. Camping: Hungarospa Thermal Camping, in der Natur in 4200 Hajdúszoboszló, Böszörményi út 35/A. die vom Diensteanbieter, der Hungarospa Hajdúszoboszló Zrt. betrieben wird.
  12. Leistung: die allgemeine Beherbergungsleistung oder, falls die Parteien im Dienstleistungsvertrag die Erbringung zusätzlicher Leistung(en) vereinbart haben oder der Dienstleister diese anbietet, die zusammenfassende Beschreibung der Beherbergungsleistung und der zusätzlichen Leistung(en).
  13. Dienstleistungsvertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die den Dienst zum Gegenstand hat.
  14. Vertragsparteien: die Parteien des Dienstleistungsvertrags, d.h. die Subjekte des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Dienstleister auf der einen Seite und der Gast oder der Kostenträger auf der anderen Seite.
  15. Website: das Portal https://www.hungarospathermalcamping.hu/ und alle seine Unterseiten, die vom Diensteanbieter betrieben werden.
  16. Bankkarte: ein Ersatz für Barzahlungen, den eine Bank ihren Kunden, die ein Konto bei ihr haben, geben kann. Das Konzept der Bankkarte umfasst auch Kreditkarten und Debitkarten. Die Liste der vom Dienstleister akzeptierten Kreditkarten ist auf der Website des Dienstleisters und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich.

3. geltende Gesetzgebung

  1. Nachfolgend finden Sie eine nicht abschließende Auflistung von Gesetzen, unabhängig davon, ob sie in den AGB und/oder dem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich erwähnt sind oder nicht, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden regeln:

a) die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches 2013. Gesetz V von 2007 (im Folgenden: Zivilgesetzbuch),

b) das Handelsgesetz von 2005. CLXIV. Gesetz (im Folgenden: Kertv.),

c) die allgemeinen Regeln für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten im Jahr 2009. LXXVI. Gesetz (im Folgenden als Dienstleistungsgesetz bezeichnet),

d) das Gesetz von 1997 über den Verbraucherschutz. CLV. Gesetz (im Folgenden: Verbraucherschutzgesetz),

e) das Gesetz von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern. XLVII. Gesetz (im Folgenden: Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken),

f) die Bestimmungen des Gesetzes von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit. CXII. Gesetz (im Folgenden: Info TV.),

g) der Local Taxes Act 1990. Gesetz C von 2006 (im Folgenden als „Htv.“ bezeichnet),

h) über die detaillierten Bedingungen für die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen und das Verfahren für die Erteilung von Beherbergungsbetriebsgenehmigungen, Dekret 239/2009. (X.20.) Korm. (im Folgenden als „Beherbergungsdienstleistungsverordnung“ bezeichnet)

4 Geltungsbereich dieser AGB

1. diese AGB 2026. 09. Januar. wird vom Dienstanbieter am Tag der Veröffentlichung auf der Website veröffentlicht.

(2) Die AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft, und die Bestimmungen der AGB gelten für Dienstleistungsverträge, die ab dem Datum der Veröffentlichung abgeschlossen werden.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die AGB nicht für Dienstleistungsverträge, die vor ihrer Veröffentlichung auf der Website abgeschlossen wurden.

(4) Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Dienstleistungsverträge.

(5) Die AGB gelten nicht oder nur teilweise für Dienstleistungsverträge, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass die Bestimmungen der AGB nicht oder nur teilweise anwendbar sind.

(6) Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB gilt für den Leistungserbringer und den Gast oder Kostenträger, der mit dem Leistungserbringer einen Leistungsvertrag abschließt.

(7) Alle dem Gast zur Verfügung stehenden Beschreibungen und Informationen, die die Bedingungen und den Inhalt einer bestimmten Dienstleistung oder bestimmter Dienstleistungen definieren, die aber formal von den AGB getrennt sind, gelten als Anlagen zu den AGB. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auch auf die Anhänge.

5. die Erstellung des Servicevertrags

  1. Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstanbieter und dem Gast oder dem Kostenträger kann verschiedene Formen annehmen.
  2. Wird der Dienstleistungsvertrag mündlich geschlossen, kommt er zustande, wenn das Angebot einer Partei (nachstehend „Angebot“ genannt) von der anderen Partei mündlich, auch telefonisch, angenommen wird. Das mündliche Angebot muss sofort angenommen werden, sonst kommt der Dienstleistungsvertrag nicht zustande. Der Dienstleister schickt dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Annahme des mündlichen Angebots (im Folgenden: Bestätigung).
  3. Im Falle einer Reservierung vor Ort nimmt der Gast das Angebot automatisch beim Einchecken auf dem Campingplatz an, nachdem er an der Rezeption des Campingplatzes darüber informiert wurde.
  4. Wenn der Dienstleistungsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, zum Beispiel per E-Mail oder Fax, kommt er zustande, wenn

a) a Dienstanbieter Dienstleistung Vertrag zu erstellen das schriftliche Angebot des Dienstleisters vom Gast schriftlich angenommen wird, oder
b) a Dienstanbieter Dienstleistung Vertrag zur Erstellung das schriftliche Angebot für die Einrichtung des Dienstanbieters, und
c) Anbieter von Dienstleistungen a Gast durch durch den Gast Annahme durch den Kunden dem Gast eine schriftliche Bestätigung zukommen lässt.

5. Angebote, Aktionen und Rabatte, die vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht werden und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich sind, gelten als Angebot, auch wenn es sich nicht um individuelle Angebote im Namen des Gastes handelt.
6. Der Leistungserbringer hat in seinem Angebot oder in den Anhängen zu den jeweils gültigen AGB weitere, unmittelbar mit der Bereitstellung der Unterkunft zusammenhängende Leistungen anzugeben. Falls der Gast zusätzliche Leistungen bestellen kann, werden die Bedingungen dieser zusätzlichen Leistungen dem Gast im Angebot oder in den Anhängen der jeweils gültigen AGB mitgeteilt.

6. der Mindestinhalt des Servicevertrags

  1. Der Dienstleistungsvertrag muss, sofern nicht anders angegeben, mindestens Folgendes enthalten:

a) das Datum bzw. die Dauer der Beherbergungsleistung, d.h. das Ankunftsdatum (im Folgenden „Anreisedatum“ genannt) und das Abreisedatum (im Folgenden „Abreisedatum“ genannt),
b) den Namen des Gastes,
c) die E-Mail-Adresse und/oder die Wohnanschrift des Gastes und/oder
d) Ihre Telefonnummer,
e) die Anzahl der Personen, die mit dem Gast anreisen und sich bei ihm aufhalten,
f) die Art der Beherbergungsleistung, einschließlich der Art der Unterkunft und der gewünschten Verpflegung, oder bei Inanspruchnahme mehrerer Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen und bei Inanspruchnahme verschiedener Arten von Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen, getrennt nach Art der Beherbergungsleistung,
g) die Höhe der Gegenleistung und die vom Gast gewünschte Zahlungsweise,
h) die Angabe, ob es sich um eine nicht erstattungsfähige Zahlung des Gegenwerts handelt,
i) zusätzlich, wenn der Gast und der Kostenträger nicht dieselbe Person sind, den Namen, die Anschrift oder den Sitz des Kostenträgers und, im Falle einer Gesellschaft, die Steuernummer des Kostenträgers, mit der Maßgabe, dass der Dienstleister in diesem Fall den Dienstleistungsvertrag mit dem Kostenträger abschließt.
j) die beantragte(n) Zusatzleistung(en), wenn diese dem Gast bereits vor Beginn der Erbringung der Beherbergungsleistung bekannt war(en).

2. Sollte der oben genannte Mindestinhalt des Dienstleistungsvertrags nicht eindeutig aus dem Dienstleistungsvertrag selbst hervorgehen, wird der Inhalt des Dienstleistungsvertrags durch das/die Angebot(e) und letztlich durch diese AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags geltenden Fassung ergänzt.

3. Der Dienstleistungsvertrag gilt für einen festen Zeitraum (den Zeitraum zwischen dem Ankunftsdatum und dem Abreisedatum, einschließlich dieser beiden Tage).

4. Nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags

a) der Anbieter verpflichtet sich, dem Gast und den mit ihm zusammen wohnenden Personen die Beherbergungsleistung(en) und, sofern diese im Leistungsvertrag und in diesen AGB aufgeführt sind, die Zusatzleistung(en) aus dem Leistungsvertrag gemäß dem Leistungsvertrag zu erbringen,
b) der Gast
i. stimmt zu, den Service gemeinsam mit dem Co-Resident Alien zu nutzen, falls vorhanden,
ii. ist verantwortlich für das Verhalten der Person(en), die bei ihm/ihr wohnen,
iii. dem Dienstleister das Entgelt für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen fristgerecht zu zahlen, auch wenn es sich bei dem Kunden um eine andere Person als den Dienstleister handelt, der Kunde aber nicht fristgerecht leistet.
(5) Der Dienstleister und der Gast sind berechtigt, den Inhalt des Dienstleistungsvertrags in gegenseitigem Einvernehmen zu ändern.

7. die Beendigung des Servicevertrags

  1. Der Dienstleistungsvertrag endet mit seiner vertragsgemäßen Erfüllung, und die Vertragsparteien sind berechtigt, den Dienstleistungsvertrag jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen mündlich oder schriftlich zu beenden.
  2. Der Dienstleistungsvertrag kann nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden. Fälle von außerordentlicher Kündigung
  3. Der Gast ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung zu beenden, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten

a) der Dienstleister dem Gast (und der bei ihm wohnenden Person) die Dienstleistung gemäß dem Dienstleistungsvertrag in einer Weise erbringt, die die Vertragsbestimmungen schwerwiegend verletzt und den Vertragszustand trotz Aufforderung des Dienstleisters nicht gewährleistet,

b) der Leistungserbringer oder eine Person, die für den Leistungserbringer oder in dessen Namen handelt, oder ein anderer Gast gegenüber dem Gast (und/oder einer anderen Person, die sich bei dem Gast aufhält) ein Verhalten an den Tag legt, das dem friedlichen Aufenthalt und der friedlichen Nutzung der Unterkunft oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offenkundig zuwiderläuft oder das eklatant oder untragbar ist und das der Leistungserbringer trotz Aufforderung nicht abstellt,

c) der Dienstleister oder eine Person, die für den Dienstleister oder im Namen des Dienstleisters handelt, oder ein anderer Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet, die die Gesundheit des Gastes (und der Person, die mit dem Gast zusammen wohnt) gefährdet,

d) mit der Maßgabe, dass im Falle von a/ und b/ der fristlosen Kündigung keine vorherige Ankündigung vorauszugehen braucht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass dem Kunden die Fortsetzung des Dienstleistungsvertrags nicht zugemutet werden kann.

4. Der Diensteanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, das

a) der Gast (und/oder die mit ihm zusammen wohnende Person) den Campingplatz, einschließlich der Campingplätze und Mobilheime, das Mobiliar, das Zubehör, andere bewegliche oder unbewegliche Sachen, die sich im Eigentum oder Besitz des Dienstleisters befinden, und/oder deren bestimmungsgemäße Nutzung beschädigt entgegen der Nutzung und verwenden die Ausrüstung benutzt oder missbraucht, oder
b) der Gast (und/oder jede andere Person, die sich mit dem Gast auf dem Campingplatz aufhält) die Sicherheitsregeln und -vorschriften des Dienstleisters nicht einhält, sich gegenüber den Mitarbeitern des Dienstleisters respektlos oder unhöflich verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder ein bedrohliches, beleidigendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten an den Tag legt, gegenüber anderen Gästen oder anderen Personen auf dem Campingplatz ein skandalöses oder unerträgliches Verhalten an den Tag legt, das den Erfordernissen eines friedlichen Aufenthalts und der Erholung oder des menschlichen Zusammenlebens zuwiderläuft, und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt,
c) der Gast eine Straftat begeht,
d) der Gast (und/oder eine andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) an einer übertragbaren Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer Gäste und/oder anderer Personen, die sich mit dem Gast aufhalten, oder von Personal, das im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, gefährdet,
e) mit der Maßgabe, dass in den Fällen der Buchstaben a./ – d./ der fristlosen Kündigung keine vorherige Ankündigung vorauszugehen braucht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass dem Diensteanbieter die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.


(5) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung im vorgenannten Sinne erlischt die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung des Gegenwertes gleichzeitig mit der außerordentlichen Kündigung.

(6) Wird der Dienstleistungsvertrag durch den Kunden aus einem der oben genannten Gründe außerordentlich gekündigt, so hat der Kunde dem Dienstleister den Gegenwert der bereits in Anspruch genommenen Dienste zu zahlen. In diesem Fall ist der Gast nicht verpflichtet, den Gegenwert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Wenn der Gast die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen bereits bezahlt hat (z.B. durch Vorauszahlung), wird der Betrag dem Gast auf die gleiche Weise zurückerstattet, wie die Zahlung erfolgt ist.

(7) Wird der Dienstleistungsvertrag durch den Dienstleister aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, außerordentlich gekündigt, so kann der Dienstleister den vollen Gegenwert aus dem Dienstleistungsvertrag beanspruchen, kann aber nach seinem Ermessen ganz oder teilweise auf dieses Recht verzichten.

(8) Diese Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Diensteanbieters oder des Kunden zur Zahlung von Schadensersatz nach dem Gesetz.

(9) Der Dienstleistungsvertrag endet mit dem Tod des Gastes.

(10) Wird der Dienstleistungsvertrag zwischen den Vertragsparteien aus Gründen „höherer Gewalt“ nicht erfüllt, so wird der Vertrag gekündigt.

11 Höhere Gewalt ist eine Ursache oder ein Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, ungünstige Witterungsbedingungen, Stromausfall, Streik), auf den keine der Parteien Einfluss hat, und daher ist jede Partei von ihren Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag befreit, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Der Dienstleister und der Gast (Kostenträger) verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens dieser Ursachen und Umstände zu minimieren und alle dadurch verursachten Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

8. das Verhältnis zwischen dem Dienstleistungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Bestimmungen der AGB gelten auch bei Abschluss des Dienstleistungsvertrags und binden die Vertragsparteien.
  2. Die aktuellen AGB füllen den Inhalt des Dienstleistungsvertrags gegebenenfalls aus und interpretieren, erklären, ergänzen und erweitern die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags.
  3. Die AGB und der Dienstleistungsvertrag enthalten zusammen alle Erklärungen der Vertragsparteien, d.h. des Dienstleisters und des Gastes (oder des Kostenträgers), es sei denn, die Vertragsparteien schließen eine zusätzliche Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag ab.
  4. Vereinbaren die Parteien einvernehmlich, im Dienstleistungsvertrag oder einer anderen Vereinbarung von den geltenden AGB abzuweichen, so gelten die Parteien als an den Dienstleistungsvertrag oder die andere Vereinbarung gebunden.

9. allgemeine Bestimmungen über das Rechtsverhältnis und andere Fragen , die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben

  1. Wie bereits erwähnt, erläutern, detaillieren und enthalten die aktuellen AGB die allgemeinen Bedingungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Gast (oder dem Kunden), der ein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister eingeht.
  2. Spezifische, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen aber den Abschluss separater Vereinbarungen, wie z.B. anderer Verträge, mit dem Gast nicht aus.
  3. Die AGB schließen auch nicht aus, dass der Dienstleister Verträge mit Reisebüros, Reiseveranstaltern oder anderen Dritten abschließen kann, deren Inhalt und Bedingungen der Art der Transaktion entsprechen.
  4. Dementsprechend ist der Dienstleister im Falle einer Anfrage für die Bereitstellung einer Gruppenunterkunft berechtigt, den Abschluss des Dienstleistungsvertrags von anderen als den in diesen AGB genannten Bedingungen abhängig zu machen.
  5. Der Dienstleister erbringt die Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem Dienstleistungsvertrag und den AGB, in einer Qualität, die der Klassifizierung des Campingplatzes entspricht, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit dem höchsten professionellen Standard, der vom Dienstleister erwartet wird.
  6. Der Dienstleister kann verschiedene Arten von Unterkunftsleistungen gleichzeitig anbieten.
  7. Zusatzleistungen sind nicht Teil der Unterkunftsleistung und können daher vom Gast nicht als Teil der jeweiligen Unterkunftsleistung angefordert werden. Dementsprechend bedeutet die Tatsache, dass eine Dienstleistung in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Art von Beherbergungsleistung steht und daher als Teil davon betrachtet wird, nicht zwangsläufig, dass dieselbe Dienstleistung auch Teil einer anderen Art von Beherbergungsleistung ist, und daher kann der Gast sie im letzteren Fall nur als Zusatzleistung (einschließlich ihres Wertes) unter den im Vertrag mit dem Dienstleister festgelegten Bedingungen nutzen.
  8. Der Dienstleister informiert den Gast vor der Erbringung der Dienstleistung mündlich oder schriftlich über die Erbringung der verschiedenen Arten von Dienstleistungen, die während des jeweiligen Zeitraums zur Verfügung stehen, und über den genauen Inhalt der Informationen.
  9. Wenn der Dienstleister Programme als separaten Service anbietet und organisiert, wird der Dienstleister die Programme nur anbieten, wenn sich eine Mindestanzahl von Gästen dafür anmeldet, und der Dienstleister wird bei der Werbung für den zusätzlichen Service darauf hinweisen.

10. die Rechte und Pflichten der Parteien – Rechte und Pflichten der Vertragspartei

  1. Die aktuellen AGB, der Dienstleistungsvertrag, die beim Dienstanbieter geltenden Vorschriften und Richtlinien sowie die geltende Gesetzgebung definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Daher ist die folgende Liste nicht taxativ, sondern nur illustrativ, speziell hervorgehoben und benannt.
  2. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags hat der Gast (und die mit ihm zusammen wohnende Person) Anspruch auf die ordnungsgemäße Nutzung der bestellten Unterkunft und der Einrichtungen des Campingplatzes, die im normalen Leistungsumfang enthalten sind und keinen besonderen Bedingungen unterliegen.
  3. Der Gast kann sich über die Erbringung der Leistungen des Dienstleisters während des Aufenthalts auf dem Campingplatz beschweren. Das Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise vom Campingplatz.
  4. Der Gast (Kostenträger) ist dazu verpflichtet.

a) die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags bestellten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen bis zu dem im Dienstleistungsvertrag angegebenen Datum und auf die dort angegebene Weise zu bezahlen.
b) das Entgelt für die im Dienstleistungsvertrag genannten Leistungen auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn diese nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, sofern die in den jeweils gültigen AGB genannten Bedingungen erfüllt sind (siehe auch: Stornobedingungen, No Show).
c) dem Dienstleister oder einem Dritten besondere Kosten oder Schäden zu zahlen, die der Dienstleister oder ein Dritter im Zusammenhang mit einem Ereignis oder Vorfall erleidet, der nicht im Dienstleistungsvertrag aufgeführt ist, aber mit der Nutzung des Dienstes oder dem Verhalten des Dienstleisters oder eines Dritten zusammenhängt oder vom Dienstleister oder einem Dritten verursacht wurde (siehe auch z. B. Krankheit oder Tod eines Gastes und Kapitel 18, Punkt 10).

5. Der Gast hat dafür zu sorgen, dass sich Kinder unter 14 Jahren unter seiner Verantwortung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem gesamten Campingplatz, einschließlich der Unterkunft und der Gemeinschaftsbereiche, aufhalten.
(6) Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der jeweils geltenden AGB, die Bestimmungen der verschiedenen beim Dienstleister geltenden Hausordnungen sowie die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
(7) Die Gäste sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem friedlichen Aufenthalt und der Erholung auf dem Campingplatz oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offensichtlich zuwiderläuft, skandalöses oder unerträgliches Verhalten oder Straftaten.

11 Rechte und Pflichten der Parteien – Rechte und Pflichten des Service Providers

  1. Der Leistungserbringer hat Anspruch auf den Gegenwert der bestellten oder in Anspruch genommenen Leistung, sofern im Leistungsvertrag oder in den anwendbaren AGB nichts anderes geregelt ist.
  2. Der Dienstleister hat das Recht auf ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes, die der Gast auf den Campingplatz mitgebracht hat, um seine Forderung aus der Dienstleistung und dem damit verbundenen Gegenwert zu sichern.
  3. Der Dienstleister ist berechtigt, den Gast (und jede andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) anzuweisen, polizeiliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
  4. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und der jeweils gültigen AGB sowie sonstige interne Regelungen einzuhalten und die Interessen und Rechte des Gastes bestmöglich zu vertreten und zu fördern.
  5. Der Dienstanbieter ergreift alle Maßnahmen, die für eine ununterbrochene Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind.
  6. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts zu erstatten, wenn die in den jeweils geltenden AGB festgelegten Bedingungen erfüllt sind (siehe z.B.: Stornierungsbedingungen).

12. garantierte Platzierung

  1. Ist der Dienstleister aus eigenem Verschulden (z.B. Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen usw.) nicht in der Lage, die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so hat er unverzüglich eine Unterkunft für den Gast zu organisieren.
  2. Der Dienstanbieter muss:

a) die im Dienstleistungsvertrag enthaltenen Leistungen zu dem darin bestätigten Preis für den darin angegebenen Zeitraum oder bis zum Wegfall der Behinderung in einer anderen Unterkunft derselben oder einer höheren Kategorie zu erbringen/anzubieten. Der Stellvertreter Unterkunft die Bereitstellung von Alle zusätzlichen Kosten für die Unterbringung gehen zu Lasten des Dienstleisters.
b) dem Gast einen kostenlosen Telefonanruf zur Verfügung stellen, um ihn über jeden Wechsel der Unterkunft zu informieren
c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zu und von der angebotenen Alternativunterkunft zu bieten.

(3) Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nach und nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, so kann die Vertragspartei keine nachträgliche Entschädigung verlangen.

13 Stornobedingungen für Wohnmobile

  1. Sofern der Diensteanbieter keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben, kann der Dienst bis zu 10. über den ersten Tag hinaus ist möglich. In diesem Fall wird der im Voraus bezahlte Bruttobetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 % dem Gast (Kostenträger) zurückerstattet und vom Dienstleister in der gleichen Weise erstattet, wie er den Betrag erhalten hat.
  2. Wenn der Dienstleister keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben und der Gast die Dienstleistung innerhalb von 10 Tagen vor dem Anreisedatum storniert, ist der Dienstleister berechtigt, den gesamten vom Gast als Vorschuss gezahlten Gegenwert als Vertragsstrafe zu berechnen.
  3. Wenn der Gast die Dienstleistung durch Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Gegenwerts bestellt hat, erhält der Gast den gezahlten Gegenwert nicht zurück, auch wenn die Dienstleistung storniert wird.

14. die Zimmer besetzen und verlassen

(1) Der Gast und die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en) können die der Leistung entsprechende Unterkunft wie folgt buchen und verlassen:
Campingplätze
Vor- und Nachsaison:
– Ankunft: zwischen 7:00 und 22:00
– Check-out und Bezahlung der Rechnung: bis 18:00
Hochsaison (Juli – August):
– Ankunft: zwischen 7:00 und 22:00
– Check-out und Rechnungsbezahlung: bis 12:00
Mobilheime
– Ankunft: ab 14.00 Uhr
– Check-out und Rechnungsbezahlung: bis 10:00

(2) Wenn der Gast (und jede andere mit ihm zusammen wohnende Person) die der Dienstleistung entsprechende Unterkunft über die offizielle Abreisezeit am Abreisetag hinaus nutzen möchte, kann der Dienstleister den Betrag des Gegenwerts verlangen, der auf der Website und an der Rezeption angegeben ist und als Anhang zu den AGB gilt.

3. maximal 4+1 Personen pro Mobilheim.
(4) Verlässt der Gast die Unterkunft dauerhaft vor Ablauf des angegebenen Zeitraums (Check-Out-Datum), hat der Dienstleister Anspruch auf 100 % des Gegenwerts der bestellten Leistungen.
(5) Der Leistungserbringer hat das Recht, die frei gewordene Unterkunft vor dem Ablaufdatum, d.h. dem Check-Out-Datum, weiterzuverkaufen.

15. Erweiterung

(1) Verlängerung bedeutet eine Verlängerung des Dienstleistungsvertrags um mindestens 1 Nacht.
(2) Die vom Gast veranlasste Erweiterung der Nutzung des Dienstes bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Dienstanbieters. Im Falle einer Verlängerung kann der Dienstanbieter die Rückerstattung der bereits gezahlten Servicegebühr verlangen.
(3) Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, dem Verlängerungsantrag nachzukommen. Der Anbieter macht die Verlängerung von der Auslastung des Campingplatzes abhängig. Wenn der Dienstanbieter den Verlängerungsantrag akzeptiert, kann der Dienstanbieter die Verlängerung von 15.2. zusätzlich zu Buchstabe a) einen neuen Dienstleistungsvertrag für die Dauer der Verlängerung abzuschließen
(4) Für die Unterkunft und die zu verlängernde(n) Leistung(en) gelten die am ursprünglichen Abreisetag gültigen Preise ohne Ermäßigungen. Der Dienstleister kann aus triftigen Gründen zugunsten des Gastes von dieser Regelung abweichen.
(5) Der Gast ist verpflichtet, die Rezeption des Campingplatzes bis spätestens 12.00 Uhr am Tag vor der Abreise über die Verlängerung der Nutzung des Service zu informieren.

16. die Nichtnutzung des Dienstes für Wohnmobile – noshow

(1) Im Falle eines Gastes, der ohne Vorankündigung nicht angereist ist, wird, wenn der Gast die im Dienstleistungsvertrag vorgesehene Leistung erbracht hat, der Betrag des Gegenwerts für die gesamte bestellte Leistung, wie er in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben ist, in Rechnung gestellt.

(2) In diesem Fall ist der Gast (Kunde) verpflichtet, den nicht bezahlten Teil des Gegenwerts an den Dienstleister zu zahlen.

(3) Wenn der Gast (Kunde) die Reservierung mit Kreditkartendaten (einschließlich Kreditkartendaten) garantiert hat, ist der Dienstleister berechtigt, das Konto der Kreditkarte bis zum Gesamtbetrag des Gegenwerts zu belasten.

(4) Hat der Gast die Dienstleistung durch Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Gegenwerts bestellt, so erhält der Gast den gezahlten Gegenwert bei Nichterscheinen, d.h. bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung, nicht zurück, und der Dienstleister erstattet den gezahlten Gegenwert nicht.

(5) Der Leistungserbringer kann bei der Bestellung seiner Angebote zu Sonderkonditionen, im Falle von Gruppenreisen oder Veranstaltungen, von den oben genannten Bedingungen in einem individuellen Leistungsvertrag abweichende Bedingungen festlegen.

17. bei Krankheit oder Tod eines Gastes

(1) Wenn der Gast (und/oder der Mitgast) während der Inanspruchnahme der Dienstleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
(2) Im Falle der Krankheit/des Todes des Gastes kann der Dienstleister von den Angehörigen, den Erben oder dem Kunden des erkrankten/verstorbenen Gastes eine Entschädigung für die medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten sowie für die Schäden an der Unterkunft oder dem Campingplatz, an der Ausrüstung und an der Beseitigung der Leiche verlangen.
(3) Der Dienstleister macht den Gegenwert der vom verstorbenen Gast vor dem Tod in Anspruch genommenen Leistungen geltend.

18. der Gegenwert für den Dienst und dessen Zahlung an den Dienstanbieter

  1. Der Gast oder der Kunde zahlt die Gegenleistung für die Dienstleistung

a) durch Vorabüberweisung, und
b) Bargeld vor Ort, oder
c) vor Ort per Kreditkarte, oder
d) durch Vorabüberweisung der SZÉP-Karte, oder
e) vor Ort mit der SZÉP-Karte, oder
f) werden durch Zusammenlegung geregelt.

2. Die vom Dienstleister akzeptierten Kreditkartentypen werden vom Dienstleister auf der Website und an der Rezeption des Campingplatzes veröffentlicht.

3. Der Gast ist berechtigt, den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts in Euro an den Dienstleister zu zahlen, wobei in diesem Fall für die Umrechnung des in ungarischen Forint ausgedrückten Gegenwerts in Euro der am Tag der Zahlung an der Rezeption des Campingplatzes veröffentlichte und vom Dienstleister einseitig festgelegte Wechselkurs maßgeblich ist.

4. Der Leistungserbringer hat den sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergebenden Gegenwert (d.h. den Gegenwert der Beherbergungsleistung und der Nebenleistung) nach dem Alter wie folgt zu differenzieren:

a) im Alter von 0 bis 4 Jahren ist die betreffende Person im Rahmen des Dienstleistungsvertrags nicht zur Zahlung verpflichtet.
b) Wenn die Dienstleistungen des Dienstleisters von einem Minderjährigen im Alter von 4 bis 14 Jahren in Anspruch genommen werden, der sich mit dem Gast auf dem Campingplatz aufhält, sieht der betreffende Dienstleistungsvertrag eine Ermäßigung auf den jeweiligen Grundpreis vor, der dem Alter des Minderjährigen entspricht und auf der Website und an der Rezeption des Campingplatzes angegeben ist.
c) Der Dienstanbieter kann in den auf der Website verfügbaren Angeboten von den unter den Punkten a-b) genannten Rabatten abweichen.

5. Der Gegenwert besteht aus drei Teilen:
a) Wert der Beherbergungsleistung
b) Wert der zusätzlichen Dienstleistung
c) Höhe der Steuern (Mehrwertsteuer und Kurtaxe)

6. Der Dienstanbieter garantiert die Nutzung des Dienstes

a) eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gegenwerts der bestellten und vom Dienstleister bestätigten Dienstleistungen, die per Vorkasse oder durch Angabe von Kreditkartendaten und per Lastschriftverfahren erfolgen kann, oder
b) im Falle eines speziellen (Paket-)Angebots, einer so genannten nicht erstattungsfähigen Bestellung, wird der Gesamtbetrag des Gegenwerts aller in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung gestellt, der dem Gast (Kostenträger) nicht erstattet werden kann.
c) Der Dienstanbieter macht die Nutzung des Dienstes – zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen – von der folgenden Bedingung abhängig: Der Gast muss gleichzeitig mit der Registrierung den vollen Betrag des Gegenwerts gemäß der Bestätigung an den Dienstanbieter gemäß den in 18.1 festgelegten Bedingungen zahlen. vor dem Auschecken aus dem Campingplatz auf eine der in der Campingplatzordnung festgelegten Arten. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die restlichen 70 % des Gesamtpreises vor Verlassen der Unterkunft bezahlen müssen.

7. Der Dienstleister hat im Angebot den Gegenwert für die Leistung und die zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Steuersätze anzugeben.

(8) Die Vertragsparteien sind an den/die Gegenwert(e) gebunden, der/die in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben ist/sind, und können den Gegenwert der Dienstleistung nicht einseitig ändern. 

(9) Der Diensteanbieter wird im Folgenden auch ausdrücklich und beispielhaft auf Zusatzleistungen hinweisen, die von der üblichen Vertragspraxis abweichen und gegen ein zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden können. 

a) Zusätzlicher Reinigungsservice bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Mobilheims
i. Für den Fall, dass der/die Gast(e) oder die mitbewohnende(n) Person(en) in den Nichtraucher-Mobilheimen raucht/rauchen, Haustiere hält/halten oder im Mobilheim eine Tätigkeit ausübt/ausüben, die mit der Beherbergungsleistung oder der Zusatzleistung nicht vereinbar ist und die das übliche Maß der Zimmerreinigung erheblich übersteigt, ist der Leistungserbringer berechtigt, ein gesondertes Entgelt zu berechnen. Das Inventarverzeichnis für Wohnmobile enthält die Kosten für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Werkzeuge und Geräte verursacht werden. 
ii. Die aktuellen Preise für den Extra-Reinigungsservice sind auf der Website und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich und gelten als Anhang zu den aktuellen AGB.
iii. Für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Campingplätze (Parzellen und deren natürliche Umgebung) sowie der Service- und sonstigen Räumlichkeiten des Campingplatzes entstehen, hat der Dienstleister Anspruch auf eine Entschädigungsgebühr von min. 30.000 HUF.  
b) Übermäßiger Gebrauch
i. Verlässt der Gast (und die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en)) die Unterkunft nicht innerhalb der Frist, ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast die zusätzliche Nutzung der Unterkunft in Rechnung zu stellen (im Folgenden „zusätzliche Nutzungsgebühr“ genannt), deren Höhe vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht wird und an der Rezeption erhältlich ist und als Anhang zu den vorliegenden AGB gilt.
ii. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstanbieter die etwaige Gebühr für die Überschreitung der Nutzungsdauer als Teil des Gegenwerts zu zahlen.
c) Parken
i. Parkmöglichkeiten für den Gast (und die mitbewohnende(n) Person(en)) sind in oder vor der Unterkunft vorhanden. Sollte dies nicht ausreichen, können die Parkplätze vor der Rezeption genutzt werden. 
(10) Aktuelle Gegenwerte, Preise, Ermäßigungen, Sonderangebote, Pauschalangebote und sonstige Angebote werden auf der Website https://www.hungarospathermalcamping.hu/ und an der Rezeption des Campingplatzes veröffentlicht.

(11) Der Dienstleister kann die angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern, aber die Änderung hat keinen Einfluss auf die im Angebot, in der Bestätigung oder im Dienstleistungsvertrag angegebenen Gebühren.

12 Die aktuellen Unterkunftspreise werden an der Rezeption des Campingplatzes ausgehängt.

(13) Die Preise für die Zusatzleistungen sind am Ort der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung, auf der Website und an der Rezeption des Campingplatzes erhältlich.

(14) Die jeweils gültigen Preise für die Dienstleistungen gelten als Bestandteil der jeweils gültigen AGB und sind in Verbindung mit den AGB zu lesen.

(15) Der Dienstleister stellt die Rechnung(en) für den ihm zustehenden Gegenwert gemäß den geltenden Rechtsvorschriften aus.

19. die Bearbeitung von Reklamationen

1. Der Gast oder die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en) (nachstehend Beschwerdeführer genannt) kann dem Dienstleister an der Rezeption des Campingplatzes spätestens am Tag des Check-outs mündlich oder schriftlich im Beschwerdebuch eine Beschwerde (nachstehend Beschwerde genannt) über das Verhalten, die Tätigkeit oder die Unterlassung des Dienstleisters oder einer Person, die im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, über die Qualität oder das Versäumnis der Erbringung einer bestimmten Dienstleistung oder über die Qualität der Unterkunft, der Objekte der Unterkunft und der Qualität des Campingplatzes (nachstehend Beschwerde genannt), die während der Dauer der Unterkunftsleistung entsteht, mitteilen.
2. Der Diensteanbieter untersucht die Beschwerde und antwortet innerhalb von 30 Tagen.

20. die Haftung für Schäden

(1) Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast durch das Verschulden von Mitarbeitern des Dienstleisters oder von Personen, die im Namen des Dienstleisters auf dem Campingplatz tätig sind, entstehen.

(2) Die Haftung des Diensteanbieters erstreckt sich nicht auf Schäden, die außerhalb des Bereichs der Mitarbeiter und Gäste des Diensteanbieters entstehen.
auf eine Ursache zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle des Gastes entzieht oder vom Gast verursacht wurde.

(3) Der Dienstleister haftet für den Schaden, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung der Sachen des Gastes entsteht, nur dann, wenn der Gast die beschädigten Sachen in den zentralen Tresor des Campingplatzes gelegt hat.

(4) Die Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen, wenn der Dienstleister nachweist, dass die Beschädigung eines solchen im Zentraltresor untergebrachten Gegenstandes durch eine unabwendbare Ursache verursacht wurde, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter und anderer Gäste des Campingplatzes oder des Gastes selbst entzieht.

(5) Der Dienstleister ist berechtigt, auf dem Campingplatz Räume zu bestimmen, die der Gast (und/oder die mit ihm zusammen wohnende Person) nicht betreten darf und für die der Dienstleister nicht für Schäden haftet, die als durch den Gast (und/oder die mit ihm zusammen wohnende Person) verursacht angesehen werden.

(6) Der Dienstleister haftet für Schäden, die sich aus Mängeln des Campingplatzes ergeben, sofern diese nicht zusätzlich zur Vertragsverletzung oder nach den Regeln des vertragsbedingten Schadens zu beurteilen sind, wenn der Dienstleister gegen die Wartungsvorschriften verstoßen hat und/oder wenn er nicht so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise erwartet werden kann, um Schäden bei der Wartung zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist der Dienstleister verpflichtet zu beweisen, dass die Wartungsvorschriften eingehalten wurden und dass der Dienstleister so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten war, um Schäden zu vermeiden. Die Haftung des Dienstanbieters für andere Schäden als Vertragsbruch oder Schäden, die durch Vertragsbruch verursacht wurden, richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Regeln gelten.

7. ist im Gesetz V von 2006 definiert.

(8) Der Gast ist verpflichtet, jeden von ihm erlittenen Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung dem Dienstleister zu melden und dem Campingplatz alle erforderlichen Informationen zur Klärung der Umstände des Schadens und gegebenenfalls zur Aufnahme der polizeilichen Anzeige/des polizeilichen Verfahrens zur Verfügung zu stellen.

(9) Der Gast haftet für alle Schäden, die der Gast und/oder die bei ihm wohnende Person dem Dienstleister oder einem anderen Dritten zufügt, unabhängig davon, ob der Geschädigte das Recht hat, den Schaden direkt beim Dienstleister geltend zu machen.

10. wenn sich nach der endgültigen Abreise des Gastes herausstellt, dass der Gast dem Dienstleister oder einem anderen Gast oder einer dritten Person unzweifelhaft einen materiellen Schaden zugefügt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Betrag des Schadens vom Gast zu verlangen, auch wenn dieser über die Kreditkarte abgerechnet wird. In einem solchen Fall bewahrt der Dienstleister die Beweise 3 Jahre lang zweifelsfrei im Originalzustand auf und stellt sie der zuständigen Behörde bei Bedarf zur Verfügung.

11. wenn nach der endgültigen Abreise des Gastes der Verdacht besteht, dass der Gast dem Dienstleister oder anderen Gästen oder Dritten einen materiellen Schaden zugefügt hat, wird der Dienstleister zur Klärung des Sachverhalts ein polizeiliches Verfahren gegen den Gast einleiten und alle in seinem Besitz befindlichen Beweismittel an die zuständige Behörde übergeben.

(12) Der Dienstleister ist berechtigt, den Umfang der vom Gast und/oder der bei ihm wohnenden Person verursachten Sachschäden zu bestimmen. Wenn der Gast und/oder der Campinggast die Höhe des von ihm verursachten Schadens bestreitet, kann er sich an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, der die Höhe des Schadens festgelegt hat. Wenn der Gast und/oder der Mitveranstalter die Höhe des festgestellten Schadens immer noch nicht akzeptiert, kann er/sie gemäß den geltenden Rechtsvorschriften rechtliche Schritte einleiten.

13. Übermittelt eine der Vertragsparteien der anderen Partei Daten auf digitalen Datenträgern oder über das Internet, so gewährleistet sie die Sicherheit, Unversehrtheit und Virenfreiheit der Daten durch einen geeigneten Virenschutz. Kommt eine der Vertragsparteien dieser Verpflichtung nicht nach und wird dadurch ein Computer oder ein System der anderen Vertragspartei beschädigt, so haftet die vertragsbrüchige Vertragspartei für alle Schäden.

21. die Datenverwaltung

  1. Die Datenverarbeitung unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Datenschutz- und Datensicherheitspolitik des Dienstleisters, die formal von den AGB getrennt ist.

22. die Vertraulichkeit

  1. Der Dienstleister erklärt, dass alle Informationen und Daten, die er in Bezug auf den Gast und/oder die Personen, die sich beim Gast aufhalten, erhalten hat, vertraulich behandelt werden und für 10 Jahre ab dem Datum ihrer Offenlegung vertraulich bleiben. Die Daten werden im Übrigen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie geschützt.

23. sonstige Rückstellungen

(1) Wenn diese AGB dem Dienstleister ein Recht oder eine Verpflichtung auferlegen, ist der Inhaber, Ausübende oder Erfüllende der Verpflichtung in erster Linie der Mitarbeiter des Dienstleisters, der mindestens eine mittlere Führungsposition innehat, z.B. der Campingleiter, und erst in zweiter Linie der Geschäftsführer des Dienstleisters.

(2) Ein Arbeitnehmer, der eine solche Position innehat, ist verpflichtet, die Umstände des Falles eingehend zu untersuchen und auf dieser Grundlage seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

(3) Ist der Gast oder der Mitbewohner mit der Entscheidung des Mitarbeiters nicht einverstanden, so kann er sich mit einer Beschwerde an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, es sei denn, die zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB sehen eine besondere Regelung für die Erledigung der Beschwerde vor.

(4) Wird der Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleistungserbringer von Personen geschlossen, die den Dienst als Gäste gemeinsam auf der berechtigten Seite nutzen, so gelten diese Gäste als gesamtschuldnerisch haftbar in Bezug auf den geschlossenen Vertrag.

(5) Sollte eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrages und/oder der AGB, die einen wesentlichen Bestandteil desselben bilden, ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Wege der Auslegung oder Ergänzung muss eine Regelung gefunden werden, die mit der unwirksamen Bestimmung
das angestrebte wirtschaftliche Ziel innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erreicht wird.

(6) Die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der AGB sowie deren Anhänge sind unabhängig von der Stelle, an der sie platziert oder übermittelt werden, von den Vertragsparteien als Teil der Vereinbarung der Vertragsparteien zu betrachten und anzuwenden, und zwar entsprechend ihrem tatsächlichen Inhalt.

(7) Der Leistungserbringer ist berechtigt, die Informationen, Werbeaktionen, Pauschalangebote, Angebote und Ermäßigungen für die Erbringung der verschiedenen Arten von Beherbergungsleistungen und/oder Zusatzleistungen sowie die diesbezügliche(n) Richtlinie(n) jederzeit einseitig durch Änderung der AGB zu ändern, wobei diese Änderungen den Inhalt der bereits abgeschlossenen Leistungsverträge nicht berühren.

(8) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB aufgrund der Harmonisierung der vorliegenden AGB mit dem gesetzlichen Hintergrund und anderen internen Vorschriften, die in der Zwischenzeit geändert werden können, zu ändern.

(9) Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website https://www.hungarospathermalcamping.hu/ abrufbar und liegt auch in Papierform an der Rezeption des Campingplatzes aus.

(10) Die AGB und ihre Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

11.die Parteien handeln im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rahmen des Dienstleistungsvertrags und der AGB unter gebührender Berücksichtigung der Rechte und Interessen der anderen Partei, ohne deren Tätigkeit zu behindern oder zu behindern, und bemühen sich nach Kräften, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag auf gütlichem Wege beizulegen.

12. in Bezug auf die hier nicht geregelten Angelegenheiten gelten für die Tätigkeit des Dienstleisters die jeweils gültigen ungarischen Gesetze und Verordnungen sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne dass es einer besonderen Regelung bedarf.

Datum: 2026.01.09.

Enikő Czegle-Pinczés

CEO

Hungarospa Hajdúszoboszló Zrt